Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen im Bereich Coworking, die DER BUTLER GmbH unter ihrer Marke FREIRAUM [coworking] (nachfolgend “FREIRAUM Coworking”) genannt, gegenüber ihren Kunden/Vertragspartnern erbringt.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir Ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

(3) Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder Pachtverhältnis.

(4) Das Angebot richtet sich an Verbraucher nach § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde ist Verbraucher soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Das Angebot von FREIRAUM Coworking umfasst die zeitlich befristete entgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Arbeitsplätzen, einschließlich Internetzugang (WLAN), die Bereitstellung von Besprechungsräumen, Schließfächer im Rahmen der angebotenen Arbeitsplatztarife und der damit verbundenen Dienstleistungen und Büroinfrastruktur. Die Räumlichkeiten werden nicht zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt.

(2) Dem Kunden wird von FREIRAUM Coworking die Möglichkeit geboten, im Rahmen eines Vertrages die zuvor genannten Angebote und Dienstleistungen gegen Entgelt zu benutzen.

(3) Je nach gewähltem Tarif / angebotener Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine im Vertrag näher bestimmte Art und / oder Nutzungszeit beschränkt. Bei Tarifen mit flexiblen Arbeitsplätzen kann keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden. Die Tarife, Leistungsangebote, Preise und Konditionen finden Sie in der jeweils gültigen Preis- und Leistungsliste auf www.coworking-meppen.de/preise.

(4) Die Arbeitsplätze sind mit Tisch, Sitzgelegenheit, Strom, Licht und Internetzugang ausgestattet.

(5) Zu Beginn des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Geräte auf deren Funktionalität zu überprüfen und bei Problemen unverzüglich das Office Management zu informieren.

(6) Die flexiblen Büroarbeitsplätze sind vom Kunden am Ende eines jeden Nutzungstages vollständig freizumachen und zu räumen.

(7) Mit der Buchung der FREIRAUM Coworking Büroadresse ist der Kunde berechtigt, die angegebene Adresse während der Vertragslaufzeit als Geschäftsadresse zu nutzen. Der Kunde darf Pakete an die FREIRAUM Coworking Adresse nur nach Absprache mit FREIRAUM Coworking liefern lassen.

(8) Die Arbeitsplätze dürfen vom Kunden nur zu dem in dem Vertrag angegebenen und beschriebenen Zweck genutzt werden. Ein Unternehmenswechsel bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FREIRAUM Coworking. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt FREIRAUM Coworking zur fristlosen Kündigung.

(9) Die FREIRAUM Coworking schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie und/oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

(10) Die Geschäftsräume von FREIRAUM Coworking sind nicht klimatisiert. Im Sommer kann sich die Raumtemperatur daher in den Geschäftsräumen auf über 26 Grad Celcius hinaus aufwärmen. Eine solch mögliche Aufheizung ist dem Kunden bekannt und stellt keinen Mangel der Geschäftsräume oder Arbeitsplatze dar.

(11) Ausschließliche Raumüberlassung und/oder Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltenspflichten des Kunden
(1) Der Zugang zum Büro und zu den Arbeitsplätzen und die Nutzung der Dienste wird dem Kunden werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr oder mit eigenem Schlüssel (Partner) zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen der Woche gewährt. Tageskarten sind nur werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr erhältlich.

(2) Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrags, wenn sie ihm beigefügt ist.

(3) Die Coworking Plätze/Räume dürfen nur als Büroplätze/Räume und nicht zu Wohnzwecken oder privaten Zwecke benutzt werden.

(4) Der Vertrag wird persönlich mit dem Kunden abgeschlossen und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Arbeitsplätze oder des Inventars an Dritte ist untersagt. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

(5) Schlüssel-Codes und WLAN-Passwörter dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

(6) Der Verlust oder Diebstahl des Schlüssels/Nuki Zugangs ist unverzüglich zu melden und die Kosten zur Neuanschaffung zu tragen.

(7) Der Kunde ist für die von ihm in den FREIRAUM Coworking Räumen mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich.

(8) Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

(9) Das Rauchen und Dampfen ist in den Coworking Räumen nicht gestattet.

(10) Der Kunde darf keine verderbliche, schädliche oder gefährliche Materialen in die FREIRAUM Coworking Räume mitbringen und/oder dort anliefern lassen.

(11) FREIRAUM Coworking stellt dem Kunden technische Einrichtungen  und sonstige Einrichtungsgegenstände in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionalität geprüft und gewartet. Die technischen Gegenstände und andere Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln. Jede unsachgemäße Verwendung ist untersagt. Hierdurch verursachte Schäden gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Vertragsabschluss
(1) Mit der vom Kunden veranlassten und von FREIRAUM Coworking akzeptierten Buchung eines Tarifs kommt ein Vertrag zu dem vom Kunden gewählten Tarif zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich per E-Mail über ein Angebot und anschließender Auftragsbestätigung.

(2) Mit der Buchung versichert der Kunde, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

(3) FREIRAUM Coworking ist berechtigt die Identität des Kunden, insbesondere bei seinem ersten Besuch in den Geschäftsräumen der FREIRAUM Coworking, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.

§ 5 Tarife und Zahlungsmethoden
(1) Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und beziehen sich auf die im gewählten Tarif enthaltenen Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Hier gelten die separat angegebenen Tarife / Preise auf www.coworking-meppen.de/preise

(2) Die Zahlung erfolgt mit den folgenden Zahlungsmitteln: per Überweisung auf das Konto der FREIRAUM Coworking (DER BUTLER GmbH), PayPal, Ec- oder Kreditkarte. Es sind keine Barzahlungen möglich. Bei Partnern wird eine einmalige Dauerrechnung ausgestellt. Nach der Kündigung wird eine Abschlussrechnung für den letzten Monat erstellt.

(3) Service- und Nutzungsentgelte sind spätestens am fünften Werktag eines jeden Monats fällig. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Zahlungseingang auf dem Konto von FREIRAUM Coworking.

(4) Servicekosten für zusätzliche Services stellt FREIRAUM Coworking dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit besteht im Partner-Paket und umfasst 2 Monate.

(2) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und in allen Fällen unberührt. Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

(3) Beide Parteien können den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für FREIRAUM Coworking liegt insbesondere vor, wenn:
a) Der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Tarifentgelts oder eines nicht unerheblichen Teils  in Verzug ist;
b) Der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise erheblich schuldhaft verletzt, insbesondere bei unbefugter Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte oder beim Nutzen der Räumlichkeiten für private Zwecke.

§ 7 Beendigung des Vertrags
(1) Der Kunde ist verpflichtet die Büroräume, Möbel und Einrichtungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in einem vertraglich einwandfreien, vollständigen und nutzbaren Zustand an FREIRAUM Coworking zurückzugeben. Alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Räumen und Gegenständen und/oder der Verlust von Gegenständen sind vom Kunden vollständig zu ersetzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle Schlüssel an FREIRAUM Coworking zurückzugeben.

(3) Übergibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig, haftet er für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstehen, insbesondere solche Verzugsschäden, die aus einer fehlgeschlagenen oder verzögerten Anschlussnutzung resultieren, auch wenn diese den Betrag des Nutzungsausfalls übersteigen.

§ 8 Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen
(1) FREIRAUM Coworking ist berechtigt Reparaturen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und Erweiterung des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Frist, in Abstimmung mit dem Kunden durchzuführen.

(2) Besteht Gefahr im Verzug, bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Frist. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall jederzeit zugänglich zu halten und bei Bedarf sofort zu evakuieren. Bei Zuwiderhandlungen gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu dessen Lasten (z.B. Wiederbeschaffungskosten, Verzugsschäden).

§ 9 Internetnutzung /  Nutzerverhalten im Internet
Für die Nutzung des W-LAN gelten die “Nutzungsbedingungen für die Nutzung des WLAN”, siehe www.coworking-meppen.de/wlan-nutzungsbedingungen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss gründlich inspiziert. Ihm ist bekannt, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat abgeschlossen werden können. Der Kunde verzichtet aufgrund der ihm bekannten Beschaffenheit der Räume auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche nach §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.

(2) Der Kunde ist für den ausreichend sicheren Verschluss von gemieteten Schränken oder dergleichen verantwortlich. FREIRAUM Coworking haftet nicht für von Dritten gestohlenen Gegenstände. Für die Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

(3) FREIRAUM Coworking haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit der Arbeit des Kunden sowie der Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Datenrechts- oder sonstigen Rechtsverletzungen im Vertragsverhältnis mit FREIRAUM Coworking  unterbleiben.
Werden FREIRAUM Coworking solche Rechtsverstöße bekannt, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich beendet. Im Falle eines solchen Rechtsverstoßes stellt der Kunde FREIRAUM Coworking von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich gegenüber FREIRAUM Coworking zum Ersatz des Schadens, der auch die notwendigen Rechts- und Beratungskosten beinhaltet.

(4) FREIRAUM Coworking  haftet in den Fällen, in denen FREIRAUM Coworking aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche zum Ersatz von Schäden oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wenn FREIRAUM Coworking die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zu vertreten hat. Die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien bleibt unberührt.

§11 Alternative Streitbelegung:
FREIRAUM Coworking ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Datenschutz
(1) FREIRAUM Coworking wird die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten nur in Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Hinsichtlich der etwaigen Erfassung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website ist auf die dortige Datenschutzerklärung zu verweisen.

(2) Personenbezogene Daten, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, verarbeiten wir auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(3) Der Kunde hat das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und ‐verwendung mit Wirkung für die Zukunft. Wir werden dann umgehend die Daten komplett löschen, sofern nicht eine gesetzliche Speicher‐ bzw. Aufbewahrungsverpflichtung besteht. In diesem Fall werden die Daten gesperrt, es sei denn, es besteht eine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung.

(4) FREIRAUM Coworking erfasst die Anwesenheit der Nutzer in den Räumen durch eigenständigen Anmeldungen der Nutzer im WLAN und Nutzung der Nuki App von FREIRAUM Coworking. Im Rahmen der Nutzung des WLANS wird durch das Firewall-System aufgezeichnet, welche Webseiten, durch welches Gerät, mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zu Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 40 Tagen gelöscht.

(5) Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch unsere Firewall gefiltert werden, wenn FREIRAUM Coworking der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen von FREIRAUM Coworking zu beeinträchtigen.

(6) Im Hinblick auf seine Geschäftstätigkeiten in der FREIRAUM Coworking Umgebung ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der BDSG und der EU-DSGVO selbst verantwortlich.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) FREIRAUM Coworking behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden spätestens 14 Tagen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Wird das Festhalten am Vertrag für den Kunden aus wichtigem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

(2) Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. §1 Abs.1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Meppen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig.

Stand: Meppen, den 1.1.2022